Gemeindekommission für Landschaft

Gemeindekommission für Landschaft der Gemeinde Welsberg-Taisten

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Die Gemeindekommission für Landschaft gibt unter dem Vorsitz jenes Mitgliedes, welches der Gemeinderat dazu bestimmt hat, eine begründete, nicht bindende Stellungnahme im Verfahren zur Erteilung der landschaftsrechtlichen Genehmigung im Zuständigkeitsbereich der Gemeinde ab.

Eine bindende Stellungnahme dieser Kommission ist hingegen für die Anbringung von Photovoltaikpaneelen und thermischen  Sonnenkollektoren in den vom DLH vom 8. April 2020, Nr. 13, (Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen) vorgesehenen Fällen einzuholen.

Die Aufgaben und Befugnisse, die vom Gesetz und der Bauordnung der Gemeinde der Sektion Bauwesen der GKRL zugewiesen sind, werden von der Gemeindekommission für Landschaft wahrgenommen.

Art der Organisation

Kommissionen

Verantwortlich

Arch. Kurt Egger

Verantwortlicher

Mitglieder

Paul Steger

Sachverständiger für Landwirtschaft

Johann Wild

Sachverständiger für Landwirtschaft - Ersatzmitglied

Arch. Günther Plaikner

Sachverständiger für Landschaft

Arch. Erich Oberlechner

Sachverständiger für Landschaft - Ersatzmitglied

Weitere Informationen

Zuletzt aktualisiert: 03.05.2024, 15:24 Uhr