Ordentliche Beiträge
Die Gemeinde Welsberg-Taisten stellt Beiträge für die ordentliche Jahrestätigkeit von Vereinen und Organisationen in folgenden Bereichen zur Verfügung: Kultur, Kultus, Sport, Jugend, Familie/Soziales, Zivilschutz.
Ordentliche Beiträge sind Zuwendungen für die Tätigkeit des Vereins, für Mieten, für die ordentliche Instandhaltung von Vereinslokalen und Lagerräumen sowie für kleinere Ankäufe (z.B. EDV-Geräte, Sportbekleidung, Materialien zur Ausübung der Tätigkeit usw.).
Investitionsbeiträge
Investitionsbeiträge dienen der Schaffung von Vermögen. Dies umfasst insbesondere den Ausbau oder die Vervollständigung von Bauten sowie den Ankauf von Inneneinrichtung und größeren Maschinen/Geräten. Es werden Ankäufe in Betracht gezogen, die eine tatsächliche Notwendigkeit und Dringlichkeit aufweisen, um die satzungsmäßigen oder gemeinnützigen Ziele erreichen zu können. Weiters haben jene Ankäufe Vorrang, die unter dem technischen Aspekt als zweckmäßig erscheinen.
Für die Beitragsansuchen verwenden Sie bitte die untenstehenden Formulare.
Die Formulare müssen vollständig ausgefüllt, samt Unterlagen, innerhalb 30. September 2024 eingereicht werden.
Wir weisen darauf hin, dass jene Ansuchen, die erst nach diesem Termin eingereicht werden, nur im Rahmen der verfügbaren Geldmittel bzw. im Jahr 2026 berücksichtigt werden können.
Beihilfegesuch für die ordentliche Tätigkeit im Jahr 2025